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Schaustellende und Zirkusbetreibende: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Schaustellende und Zirkusbetreibende unterhalten ihr Publikum an wechselnden Standorten. Sie bieten Attraktionen an oder führen Darbietungen in oder auf speziellen Anlagen vor.
Als Schaustellende und Zirkusbetreibende gelten natürliche und juristische Personen, die gewerbsmässig an häufig wechselnden Standorten tätig sind.
Schaustellende stellen dem Publikum Anlagen zur Unterhaltung zur Verfügung, zum Beispiel Chilbi-Attraktionen.
Zirkusbetreibende unterhalten das Publikum mit Darbietungen, die in oder auf speziellen Anlagen stattfinden.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Unternehmen des Schausteller- und Zirkusgewerbes erhalten eine Bewilligung, wenn sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen und den sicheren Betrieb ihrer Anlagen nachweisen.
Unternehmen des Schausteller- und Zirkusgewerbes erhalten eine Bewilligung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist vorhanden
- Sicherheitsnachweis für die Anlagen ist vorhanden
Erforderliche Dokumente
- Handelsregisterauszug des Unternehmens, für das die gesuchstellende Person tätig ist. Falls weder die gesuchstellende Person noch das Unternehmen einer Eintragungspflicht ins Handelsregister untersteht, ist ein Identitätsausweis einzureichen
- Nachweis einer abgeschlossenen und ausreichenden Haftpflichtversicherung und der Nachweis der Sicherheit der Anlagen
Vorgehen
- Erforderliche Unterlagen zusammentragen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen abschicken
Ergebnis
Sie erhalten die Bewilligung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
- 200 Franken für die Gesuchsprüfung und die Bewilligung
Fristen
Das vollständig ausgefüllte Formular inkl. den geforderten Beilagen ist bis spätestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit einzureichen.
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise 14 Tage.