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Reisendengewerbe: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Das Reisendengewerbe umfasst geschäftliche Tätigkeiten, bei denen Waren oder Dienstleistungen unterwegs direkt an Konsumentinnen und Konsumenten angeboten werden.
Als Reisendengewerbe gilt jede kommerzielle Tätigkeit, bei der Anbieterinnen und Anbieter Waren oder Dienstleistungen im Umherziehen verkaufen oder anbieten. Die Angebote richten sich an Konsumentinnen und Konsumenten und erfolgen an wechselnden Orten.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Grundsätzlich kann jede Person eine Bewilligung erhalten. Eine Ausnahme gilt, wenn eine kürzliche Verurteilung vorliegt und die Ausübung des Reisendengewerbes das Risiko weiterer Straftaten erhöht.
Eine Bewilligung steht grundsätzlich allen Personen offen.
Keine Bewilligung wird erteilt, wenn eine Person in den zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuchs wegen eines Vergehens oder Verbrechens verurteilt wurde und die Ausübung des Reisendengewerbes eine Wiederholungsgefahr mit sich bringt.
Wurde eine Freiheitsstrafe vollzogen, beginnt die Zweijahresfrist mit der Entlassung aus dem Strafvollzug.
Erforderliche Dokumente
- Handelsregisterauszug des Unternehmens, für das die gesuchstellende Person tätig ist. Falls weder die gesuchstellende Person noch das Unternehmen einer Eintragungspflicht ins Handelsregister untersteht, ist ein Identitätsausweis einzureichen
- Strafregisterauszug der zuständigen Bundesstelle für in der Schweiz wohnhafte gesuchstellende Personen. Für im Ausland wohnhafte gesuchstellende Personen ist eine gleichwertige Urkunde, Bescheinigung oder amtliche Beglaubigung erforderlich
- Wohnsitznachweis
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, wenn die gesuchstellende Person minderjährig ist oder unter umfassender Beistandschaft steht
- Schriftliche Einwilligung der Eigentümerschaft des Grundstücks, auf dem die gesuchstellende Person ihr Fahrzeug über Nacht abstellen möchte
Vorgehen
- Erforderliche Unterlagen zusammentragen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen abschicken
Ergebnis
Sie erhalten die Bewilligung und den Ausweis per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
- 200 Franken für die Gesuchsprüfung und die Bewilligung
- 50 Franken für die Ausstellung der Ausweiskarte für Reisende
Fristen
Das vollständig ausgefüllte Formular inkl. den geforderten Beilagen ist bis spätestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit einzureichen.
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise 14 Tage.