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Remontierungsbeiträge beantragen
Kurzbeschreibung
Unterstützt wird die Aufzucht von weiblichen Zuchttieren im Solothurner Berggebiet mit einem Beitrag von CHF 300.- pro Tier an die Erstkäufer/innen aus dem Solothurner Talgebiet.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind:
Erstkäufer/innen mit Betrieben in der Tal- oder Hügelzone des Kantons Solothurn
Anforderungen an die Tiere:
- Rinder und Kühe: mindestens 4 Monate trächtig
- Kühe: nicht länger als 2 Monate abgekalbt
- Höchstalter: 5 Jahre
- Stichtag ist der Tag des Eintreffens auf dem Talbetrieb
- Die TVD-Tiergeschichte muss den Status «o.k.» haben
Herkunft der Tiere:
- Betriebe in den Bergzonen 1 - 3 des Kantons Solothurn
- Betriebe aus der Bergzone des Kantons Baselland, sofern diese in einem Aufzuchtvertragsverhältnis standen (Kopie schriftlicher Aufzuchtvertrag beilegen)
Haltedauer im Aufzuchtgebiet:
- Mindestens 16 Monate ununterbrochen in der Bergzone des Kantons Solothurn oder mit schriftlichem Aufzuchtvertrag in der Bergzone des Kantons Baselland.
Die Mindesthaltefrist von 2 Monaten muss auf dem Betrieb des Erstkäufers/der Erstkäuferin erfüllt werden.
Erforderliche Dokumente
Kopie des schriftlichen Aufzuchtvertrags, falls die Tiere im Kanton Baselland auf einem Aufzuchtbetrieb waren
Vorgehen
- Bedingungen lesen
- Betrieb und Tiere auf das Erfüllen der Bedingungen überprüfen
- Online-Formular ausfüllen und senden
Ergebnis
Zustellung des Verfügungsentscheides über die Remontierungsbeiträge
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Beantragen von Remontierungsbeiträgen ist kostenlos.
Fristen
Die Meldung hat spätestens 4 Monate nach dem Zukauf des Tieres zu erfolgen.
Dauer
Der Beitrag wird periodisch mit den üblichen GELAN-Zahlungen, jedoch frühestens nach Ablauf der Haltefrist von 2 Monaten auf dem Talbetrieb ausbezahlt.