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Risikosportarten: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Bergführerinnen und Bergführer sowie Anbieter von Outdoor-Risikoaktivitäten wie Canyoning oder Bungee-Jumping benötigen eine Bewilligung. Sie müssen einen eidgenössischen Fachausweis besitzen, haftpflichtversichert sein und sich regelmässig weiterbilden.
Die Bewilligung ist im Kanton des Wohnorts bzw. des Sitzes der Firma einzuholen. Das Amt für Wirtschaft (AWI) des Kanton Bern ist zuständig für die Kantone: Bern, Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Jura, Genf und Solothurn.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
siehe Informationen Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Bern
Erforderliche Dokumente
siehe Informationen Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Bern
Vorgehen
siehe Informationen Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Bern
Ergebnis
siehe Informationen Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Bern
Rahmenbedingungen
Kosten
siehe Informationen Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Bern