Services
Quellensteuer: Rückerstattung der Quellensteuer auf Vorsorge-Leistungen beantragen
Kurzbeschreibung
Besteht ein Rückforderungsanspruch, kann die auf Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz erhobene Quellensteuer auf Antrag zurückgefordert werden.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie wohnen im Ausland, bei der Auszahlung einer Kapitalleistung wurde Quellensteuer abgezogen, und die Vorsorgeeinrichtung hat ihren Sitz im Kanton Solothurn.
Erforderliche Dokumente
- Vollständig ausgefülltes Rückerstattungsgesuch
- Kopie der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger bei Ansässigkeit in Deutschland
- Besteuerungsnachweis
- Kopie der Auszahlungsabrechnung bei Kapitalleistung oder
- Kopie der Rentenbescheinigung bei Rentenleistungen
Vorgehen
- Formular vollständig ausfüllen
- Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde einholen
- Mit den verlangten Unterlagen gemäss Antrag dem Steueramt zustellen
Ergebnis
Die Verfügung über die Rückerstattung wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Der Antrag ist kostenlos.
Fristen
- Der Antrag muss innert drei Jahren seit Auszahlung beim zuständigen Steueramt (am Sitz der Vorsorgeeinrichtung) eingereicht werden.
- Die Frist kann nicht verlängert werden.
Dauer
- Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu drei Monate dauern.
- Eine Rückerstattung ist erst möglich, nachdem die Vorsorgeeinrichtung die Quellensteuer mit der zuständigen Steuerbehörde abgerechnet hat.