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Schenkung / Erbvorbezug melden
Kurzbeschreibung
Mit diesem Service können Schenkungen oder Erbvorbezüge dem Steueramt gemeldet werden. Die Meldung ist verpflichtend.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Meldepflichtig sind Schenkungen oder Erbvorbezüge, wenn die schenkende Person ihren Wohnsitz im Kanton Solothurn hat.
Erforderliche Dokumente
- Belege über die ausgerichteten Schenkungen / Erbvorbezüge
Vorgehen
1. Formular ausfüllen und abschicken
2. Liegt eine steuerbare Schenkung vor, stellt das Steueramt eine Verfügung aus.
Ergebnis
Verfügung über die Schenkungssteuer per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Verfahren ist kostenlos.
Fristen
Schenkungen sind innert 30 Tagen nach Erhalt oder spätestens mit der nächsten ordentlichen Steuererklärung zu melden.
Dauer
14 Tage