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Steuerbefreiung beantragen
Kurzbeschreibung
Juristische Personen wie Vereine oder Stiftungen können unter gewissen Voraussetzungen von der Steuer befreit werden. Dies insbesondere dann, wenn sie gemeinnützig tätig sind. Die Steuerbefreiung wird nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch hin gewährt.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Gesuchstellende müssen eine juristische Person mit Sitz im Kanton Solothurn sein, etwa ein Verein, eine Stiftung oder eine Aktiengesellschaft. Ihre Tätigkeit muss ausschliesslich dem Gemeinwohl oder einer öffentlichen Aufgabe dienen.
Die eingesetzten Mittel müssen dauerhaft an den steuerbefreiten Zweck gebunden sein. Zudem muss die steuerbefreite Tätigkeit tatsächlich ausgeübt werden.
Erforderliche Dokumente
- Statuten und darauf basierende Reglemente
- Geschäfts- / Tätigkeitsberichte der vergangenen 3 Jahre
- Jahresrechnungen der vergangenen 3 Jahre
- Konzept über Zweckerfüllung/Leistungsauftrag (sofern vorhanden)
- Beitrags- / Gebührenordnung (sofern vorhanden)
Vorgehen
- Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung studieren
- Sofern Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt sind: Gesuch inkl. Beilagen einreichen
- Nach Erhalt des Gesuchs erhalten Sie eine Eingangsbestätigung
- Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen/Informationen verlangt
- Die Ausarbeitung einer Steuerbefreiungsverfügung kann bis zu sechs Monate dauern
- Mit der Steuerbefreiungsverfügung wird festgestellt, ob und ab welcher Steuerperiode die juristische Person steuerbefreit ist
- Gegen eine negative Verfügung kann Einsprache erhoben werden
- Die Gewährung der Steuerbefreiung wird auf der Homepage des Steueramtes in der Liste der steuerbefreiten Organisationen veröffentlicht
Ergebnis
Verfügung über die Gewährung der Steuerbefreiung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Verfahren ist kostenlos.
Fristen
Gesuche um Steuerbefreiung für eine bestimmte Steuerperiode sind bis spätestens 31. Dezember dieser Steuerperiode einzureichen.
Beispiel: Wer eine Steuerbefreiung ab der Steuerperiode 2025 möchte, muss das Gesuch bis spätestens 31. Dezember 2025 einreichen.
Dauer
6 Monate