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Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) beantragen
Kurzbeschreibung
Der Kanton leistet Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien und Darlehen an die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten während der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Ausbildungsfinanzierung ist in erster Linie Sache der Eltern, anderer gesetzlich Verpflichteter und der Bewerberin oder des Bewerbers. Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, soweit die finanzielle Leistungsfähigkeit der genannten Personen nicht ausreicht.
Service nutzen
Das Gesuch kann nicht auf einem Mobiltelefon oder einem Tablet ausgefüllt werden. Es muss zwingend ein Laptop/Computer verwendet werden.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die antragsstellende Person muss eine beitragsberechtigte Ausbildung besuchen, zum beitragsberechtigten Personenkreis gehören und den stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Solothurn haben.
Beitragsberechtigte Ausbildungen (§ 2 StipG und § 1 + 1bis StipV) sind:
- Berufliche Grundausbildungen einschliesslich Berufsmaturität gemäss der Berufbildungs-
gesetzgebung des Bundes und des Kantons - Ausbildungen an Mittelschulen, insbesondere an Gymnasien und an Fachmittelschulen
- Höhere Berufsbildung gemäss Berufsbildungsgesetz des Bundes
- Diplomstudiengänge an Hochschulen (Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen)
Beitragsberechtigte Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kt. SO (§ 5 StipG) sind:
- Schweizer Bürger
- Solothurnische Bürger mit ausländischem Wohnsitz, die sich in der Schweiz ausbilden lassen
- EU-/EFTA-Bürger
- Anerkannte Flüchtlinge (inkl. vorläufig aufgenommene Personen) und Staatenlose
- Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis)
- Ausländer aus Drittstaaten mit Aufenthaltsbewilligung seit mind. 5 Jahren (B-Ausweis)
Personen mit Schutzstatus S oder Asylsuchende mit N-Ausweis haben keinen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge.
Erforderliche Dokumente
- Ausweisdokument (ID, Pass, Ausländerausweis)
- Aktuelle Ausbildungsbestätigung
- Staatssteuerveranlagung der Eltern des vorletzten Jahres
- Staatssteuerveranlagung der Bewerberin/des Bewerbers
- Weitere Dokumente gemäss Auflistung bei der Gesuchserfassung.
Vorgehen
- Kurzanleitung Registration Stipendienportal lesen (siehe Dokumente)
- Registrierung / Anmeldung im Stipendienportal über den Link
- Gesuchsformular vollständig ausfüllen und online übermitteln.
Die Einreichung des Online-Gesuches wird nicht bestätigt. - Verfügung abwarten
Ergebnis
Die Verfügung mit dem Bewilligungs- oder Abweisungsentscheid wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Der Service ist kostenlos.
Fristen
Für die Einreichung der Stipendiengesuche gelten für das Ausbildungsjahr vom August 2025 bis Juli 2026 folgende Eingabefristen:
- bis spätestens am 15. November 2025 bei Beginn der Ausbildung ab August - Dezember 2025
- bis spätestens am 15. Mai 2026 bei Beginn der Ausbildung ab Januar – Juni 2026
Treffen Gesuche verspätet ein, werden die Beiträge im Verhältnis zur zeitlichen Verspätung gekürzt.
Dauer
Die Bearbeitungszeit eines vollständig eingereichten Gesuches kann 10 - 12 Wochen dauern.
Telefonische Anfragen zum Stand des Verfahrens sind frühestens 8 Wochen nach Gesuchseinreichung möglich.