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Straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung einreichen
Kurzbeschreibung
Mit einer Selbstanzeige können bisher nicht deklarierte Einkommen und Vermögen angegeben werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt dies straflos.
Service nutzen
Richten Sie die Selbstanzeige schriftlich an:
Steueramt des Kantons Solothurn
Nachsteuern
Werkhofstrasse 29c
4509 Solothurn
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Die Anzeige erfolgt zum ersten Mal
- Die Hinterziehung darf im Moment der Mitteilung durch die steuerpflichtige Person keiner Steuerbehörde bekannt sein
- Die steuerpflichtige Person muss das Steueramt bei der Feststellung der hinterzogenen Einkünfte und Vermögenswerte vorbehaltlos sowie aktiv unterstützen. Die Einkünfte und Vermögenswerte sind offenzulegen sowie die entsprechenden Belege einzureichen
- Die steuerpflichtige Person muss sich ernsthaft bemühen, die Nachsteuern und die Zinsen zu bezahlen
Erforderliche Dokumente
- Liste der bisher nicht deklarierten Vermögenswerte und Einkünfte, inkl. Belege
Vorgehen
- Bisher nicht deklarierte Vermögenswerte und Einkünfte auflisten
- Selbstanzeige beim Steueramt einreichen
- Das Steueramt aktiv und vorbehaltlos bei der Feststellung der hinterzogenen Einkünfte und Vermögenswerte unterstützen
- Nachsteuern und Zinsen bezahlen
- Erhalt der Mitteilung des Steueramtes, dass von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen wird
Ergebnis
Das Steueramt teilt per Post mit, dass das Hinterziehungsverfahren eingestellt ist.
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Verfahren ist kostenlos.
Fristen
Eine straflose Selbstanzeige ist nur solange möglich, wie das Steueramt noch keine Kenntnis von den nicht deklarierten Einkünften oder Vermögenswerten hat.