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Geschäftsöffnungszeiten: Bewilligung Ausnahme der Öffnungszeiten beantragen
Kurzbeschreibung
Um ausserhalb der Geschäftsöffnungszeiten die Verkaufsaktivität zu betreiben bzw. das Geschäft zu öffnen, muss eine Ausnahmebewilligung vorliegen. Falls an der Veranstaltung Speisen und Getränke verkauft werden, muss bei der Einwohnergemeinde eine Anlassbewilligung beantragt werden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Ausnahmen der ordentlichen Geschäftsöffnungszeiten können gewährt werden, wenn
- überwiegende öffentliche Interessen oder
- überwiegende ausserordentliche private Interessen oder
- ein ausserordentliches, einmaliges Ergebnis vorliegen.
Als besondere Fälle im Sinne des Gesetzes kommen unter anderem in Betracht: Ausstellungen und Anlässe wie "Tag der offenen Tür". Ausnahmebewilligungen für Anlässe wie "Tag der offenen Tür" können erteilt werden, wenn es sich beispielsweise um eine Neugründung, eine Wiedereröffnung nach Umbau oder um ein Firmenjubiläum handelt. Bei Ausstellungen gilt: Es müssen mehrere Aussteller beteiligt sein (mind. zwei).
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen lesen
- erforderliche Unterlagen zusammentragen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht abschicken
Ergebnis
Sie erhalten die Bewilligung für die Ausnahme der Geschäftsöffnungszeiten per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
50 bis 1'000.00 Franken pro Bewilligung
Fristen
Das vollständig ausgefüllte Formular inkl. den geforderten Beilagen ist bis spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise drei Tage.