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Qualifikationsverfahren: Wahlvorschlag Prüfungsexpertin / -experte einreichen
Kurzbeschreibung
Um als Prüfungsexpertin oder Prüfungsexperte (PEX) am Qualifikationsverfahren («Lehrabschlussprüfung») tätig sein zu können, muss dem Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen ein entsprechender Vorschlag zur Prüfung eingereicht werden.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Vorgängige Prüfung der fachlichen Voraussetzungen durch die Chefexpertin oder den Chefexperten (CPEX) des Berufes
- Absprache über die Einreichung des Vorschlages mit CPEX sowie dem Arbeitgeber
Erforderliche Dokumente
PEX, die nicht im Besitz eines Schweizer Passes bzw. einer Schweizer Identitätskarte oder der Aufenthaltsbewilligung C sind, müssen eine Kopie der Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung beilegen.
Vorgehen
- Rücksprache mit CPEX sowie dem Arbeitgeber nehmen
- Antragsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben
- Antragsformular bei CPEX einreichen
- CPEX unterbreitet Wahlvorschlag der zuständigen kantonalen Stelle oder lehnt diesen ab
- Wahlbestätigung durch die zuständige kantonale Stelle
Ergebnis
Wahlbestätigung durch die zuständige kantonale Stelle
Rahmenbedingungen
Kosten
Der Service ist kostenlos.
Fristen
Für die Einreichung des Wahlvorschlags gelten keine Fristen. Wahlen werden zweimal pro Jahr jeweils im März und September durchgeführt.