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Waffenlosen Militärdienst beantragen
Kurzbeschreibung
Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando ihres Wohnkantons ein schriftliches Gesuch um waffenlosen Militärdienst ein.
Service nutzen
Für diesen Service bitten wir Sie den Postweg zu nutzen oder uns an unserem Schalter zu besuchen (zu unserem Standort und Öffnungszeiten)
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie sind militärdienstpflichtig und können den bewaffneten Militärdienst nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren.
Erforderliche Dokumente
- Gesuch mit ausdrücklicher Erklärung, waffenlosen Dienst leisten zu wollen
- die persönlichen Gründe darlegen, die zum Gewissensentscheid gegen den bewaffneten Militärdienst geführt haben
- ausführlicher Lebenslauf
- aktueller Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA
- Berichte, in denen Vertreter und Vertreterinnen staatlicher oder kirchlicher Instanzen, religiöser Gemeinschaften oder andere Personen, die den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin persönlich kennen, dessen/deren Haltung darstellen und aus ihrer Sicht würdigen.
Es können nur vollständig eingereichte Gesuche bearbeitet werden.
Vorgehen
Die erforderlichen Dokumente:
- erstellen
- beschaffen und
- komplett dem Kreiskommando, Hauptgasse 70, 4509 Solothurn zustellen.
Ergebnis
Wer sein Gesuch fristgerecht einreicht, leistet den Militärdienst ohne Waffe und wird auf Anordnung der kontrollführenden Stelle von der ausserdienstlichen Schiesspflicht dispensiert, bis über das Gesuch rechtskräftig entschieden ist. Den Entscheid erhalten Sie per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bearbeitung erfolgt kostenlos
Allfällige Gebühren oder Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Dokumente gehen zu Lasten des Gesuchstellers bzw. der Gesuchstellerin.