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Wildschadenverhütung: Zäune zur Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Das Einzäunen von Jungwald zum Schutz vor Wildschäden erfordert eine Bewilligung der Forstbehörde.
Das Gesuch ist durch den Revierförster einzureichen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
- Planausschnitt der Flächen, die eingezäunt werden sollen.
- Flächeneingabe auch über Waldportal möglich für Waldeigentümer mit Waldportalzugang.
- Bestätigung, dass der Jagdverein angehört wurde.
Vorgehen
- Jagdverein über das Vorhaben orientieren und anhören.
- Formular ausfüllen und abschicken
- Gesuch wird geprüft
Ergebnis
Der Bewilligungsentscheid oder die Bewilligung wird der Gesuchstellerin / dem Gesuchsteller per Mail zugestellt. Kopien der Bewilligung gehen an den Forstkreis und den Jagdverein.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewilligung ist kostenlos.
Dauer
14 Tage