Mit Schreiben vom 22. April 2026 wurden die Finanzverwaltungen der Einwohner-, Bürger-, Kirchgemeinden und Zweckverbände über die Einführung der elektronischen Einreichung der Jahresrechnung informiert. Das Kreisschreiben Nr. 12/2026 finden Sie auf unserer Website Kreisschreiben.
Dazu wurde auch ein Merkblatt erstellt. Dieses finden Sie auf unserer Webseite Rechnungslegung / Finanzhaushalt.