Aktuell

Ja zu Änderungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung

  • 24.03.2015

Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Umwelt den geplanten Anpassungen der Gewässerschutzverordnung zum grossen Teil zu. Der Bund will mit den Änderungen unter anderem den planerischen Schutz sensibler Grundwasserquellen vereinfachen und das Trinkwasser vor den Folgen von Medikamentenrückständen und anderen Mikroverunreinigungen bewahren. Zudem sollen die Gewässerräume von sehr kleinen Bächen pragmatisch festgelegt werden. Der Regierungsrat schlägt aber vor, den Kantonen mehr Mitspracherecht zu gewähren.