Mit Kreisschreiben Nr. 11/2025 vom 6. November 2025 wurden die Einwohner-, Bürger-, Kirchgemeinden und Zweckverbände über die Teilrevision des Gemeindegesetzes: Anpassungen im Finanzhaltrecht der solothurnischen Gemeinden per 1. Januar 2026 informiert.
Das Kreisschreiben Nr. 11/2025 und die beiden Begleitdokumente finden Sie auf unserer Seite «Kreisschreiben».