Abteilung Strassenunterhalt

Die Abteilung Strassenunterhalt ist für den Betrieb und Unterhalt der Kantonstrassen sowie der kantonalen Radwege zuständig. Wir sorgen für die grösstmögliche Verkehrssicherheit und stetig verfügbare Strassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der langfristige Werterhaltung des gesamten Strassenareals.
Um den Unterhalt effizient und rasch auszuführen ist der Strassenunterhalt dezentral in den Regionen, aufgeteilt in drei Unterhaltskreise, organisiert.

  • Strassenunterhalt Kreis I: Bezirke Solothurn, Lebern, Bucheggberg, Wasseramt mit Sitz und Werkhof in Zuchwil.
  • Strassenunterhalt Kreis II: Bezirke Olten, Gösgen, Thal, Gäu mit Sitz in Wangen b.O. und Werkhof in Wangen b.O. und Balsthal.
  • Strassenunterhalt Kreis III: Bezirke Dorneck, Thierstein mit Sitz in Dornach und Werkhof in Büsserach, Seewen und Hofstetten-Flüh.

Für den Betrieb und Unterhalt der rund 609 km stehen ca. 90 Mitarbeitende im Einsatz.

Mit den folgenden Leistungen wird durch unsere Mitarbeitenden die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Strassen, Rad- und Gehwege, Haltestellen und Lichtsignalanlagen sichergestellt und gewährleistet:

Winterdienst
Der Winterdienst gewährleistet in der kalten Jahreszeit die dauernde Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit auf den Strassen des Kantons. Je nach Witterungsverhältnissen erfolgt eine Schneeräumung oder eine Glatteisbekämpfung. Nebst den Winterdienstfahrzeugen des AVT, kommen weitere Fahrzeuge von externen Unternehmen zum Einsatz. Beim Winterdienst werden der schonende Umgang mit der Umwelt sowie auch wirtschaftliche Kriterien berücksichtigt. Dank der Pikett-Organisation verfügt das AVT über kurze Reaktionszeiten und kann bei Bedarf rasch ausrücken.

Reinigung
Die regelmässige Reinigung der Fahrbahnen sowie der Tunnel ist von grosser Bedeutung. Zum einen wird dadurch ein wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz geleistet, zum anderen hinterlässt eine saubere Strasse einen guten Eindruck. Insbesondere das Littering löst einen hohen Arbeitsaufwand aus. Im Weiteren werden die Strassensammler und die Entwässerungsanlagen periodisch unterhalten.

Grünpflege
Die Grünpflege ist vielseitig und beinhaltet folgende Leistungen wie mähen der Bankette und Strasseninseln, Baumpflege, Lauben und aufschneiden von Hecken. Dem Freihalten von Sichtbermen und Signalen kommt eine besondere Bedeutung zu. Mit diesen Massnahmen kann die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Mit der Förderung von Ruderalflächen innerhalb der Strassenraums werden der Biodiversität im Strassenraum Rechnung getragen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Bekämpfung der Neophyten gelegt.

Technischer Dienst
Die regelmässige Erneuerung und Instandhaltung der Markierungen der Fahrbahn und Fussgängerstreifen, sämtlicher Signalisationen, Leitpfosten, Leiteinrichtungen und Zäune gehört zu den Aufgaben der technischen Dienste. Als weitere besondere Aufgaben gehört der Unterhalt der Steinschlagschutzanlagen sowie die Felsreinigung.

Unfalldienst
Der Unfalldienst kommt teilweise bei Unfällen zu Einsatz. Zum Beispiel wann Fahrspuren verschmutzt sind. Im Vordergrund steht die Wiederinstandstellung der Verkehrsinfrastruktur an Unfällen.

Kleiner baulicher Unterhalt
Kleiner Schäden an der Strasseninfrastruktur, wie Belagsschäden infolge Frost- und Tausalzeinwirkung, defekte Randabschlüsse und Strassenabläufe, Instandsetzung von Bankette und Böschungen, werden durch die Mitarbeitenden der KBA’s selber ausgeführt. Diese Massnahmen vermindern die Gefahr von Folgeschäden und verlängern so die Lebensdauer der Anlagen.

Betriebs- und Sicherheitsanlagen
Damit die verschiedenen Betriebs- und Sicherheitsanlagen (BSA) reibungslos funktionieren, müssen sie unterhalten werden. Dies betrifft 68 Lichtsignalanlagen (LSA), 3 Tunneleinrichtungen und 15 Pumpwerke auf dem gesamten Kantonsgebiet.

Ausserordentlicher Dienst
Nach ausserordentlichen Ereignissen wie Sturmschäden oder Starkniederschläge muss die Strasseninfrastruktur rasch möglichst wieder instand gestellt werden.

Bauarbeiten und Arealbelegungen im Kantonsstrassenareal sind Bewilligungspflichtig. Das Gesuch für Bauarbeiten und Arealbelegungen im Kantonsstrassenareal ist spätestens 20 Werktage vor geplantem Baubeginn per Post oder E-Mail an den zuständigen Strassenunterhalt einzureichen. Dem Gesuch ist ein Situationsplan im geeigneten Massstab beizulegen.

  • Strassenunterhalt Kreis I, Langfeldstrasse 34, 4528 Zuchwil, kreisbauamt1@bd.so.ch (Zuständigkeit: Bezirke Solothurn, Lebern, Bucheggberg, Wasseramt)
  • Strassenunterhalt Kreis II, Obere Dünnernstrasse 20, 4612 Wangen b. Olten, kreisbauamt2@bd.so.ch (Zuständigkeit: Bezirke Olten, Gösgen, Thal und Gäu)
  • Strassenunterhalt Kreis III, Amthausstrasse 15, 4143 Dornach, kreisbauamt3@bd.so.ch (Zuständigkeit: Bezirke Dorneck und Thierstein)

Die Bauarbeiten / Arealbelegung im Kantonsstrassenareal dürfen erst erfolgen, nachdem die Bewilligung vorliegt.

Für Bauarbeiten und Arealbelegungen im Kantonsstrassenareal sind gemäss Gebührentarif (KRB vom 8. März 2016; BGS 615.11) Gebühren zu entrichten.

Link zum Service

Baugesuche und Voranfragen

Baugesuche und Voranfragen sind grundsätzlich der örtlichen Baubehörde der Gemeinde einzureichen. Das betrifft auch Baugesuche und Voranfragen im Bereich der Kantonsstrasse. Die örtliche Baubehörde ist als Aufsichts-, Bewilligungs- und Kontrollbehörde zuständig. 

Bei Gesuchen an Kantonsstrassen hat der jeweilig zuständige Strassenunterhalt Kreis aber das Anhörungs- und Beschwerderecht. Daher muss bei Baugesuchen innerhalb der Bauzone der zuständige Strassenunterhalt von der örtlichen Baubehörde zur Anhörung beigezogen werden (ausserhalb der Bauzone das ARP).

Bei Baugesuche an Kantonstrassen beurteilen die örtliche Baubehörde und anschliessend der Strassenunterhalt im wesentlichen folgenden Punkte:

  • Abstand der Baute zur Kantonsstrasse (Baulinienabstand)
  • Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Bauabstands zur Kantonsstrasse
  • Erschliessung des Grundstücks (Zweckmässigkeit der Erschliessung)
  • Ein- und Ausfahrten an Kantonsstrassen. Verkehrstechnisch richtige Gestaltung:
    • Einhaltung der Sichtzonen bei Grundstückszufahrten auf die Kantonsstrasse
    • Wendemöglichkeit auf Parkplatz
    • Breite der Grundstückzufahrt
  • Baustellenzufahren temporär auf Kantonsstrasse
  • Einfriedung / Stützmauern entlang der Kantonsstrasse
  • Einhaltung des Banketts (0.5m) zur Fahrbahn der Kantonsstrasse
  • Terrainauffüllungen und Abgrabungen entlang Kantonsstrasse

 

Amt für Verkehr und Tiefbau

Rötihof
Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
07:30 - 12:00 / 13:30 - 17:00