Darf ich zur Befragung als Zeuge/Zeugin bei der Staatsanwaltschaft eine Begleitperson mitnehmen?

Grundsätzlich nein, da das Untersuchungsverfahren geheim ist.

Ist der Zeuge/die Zeugin aber zugleich Opfer, d.h. in der körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden, ist die Begleitung durch eine Vertrauensperson zulässig.

 

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Staatsanwaltschaft

Franziskanerhof
Barfüssergasse 28
4502 Solothurn

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