Darf ich zur Befragung als Zeuge/Zeugin bei der Staatsanwaltschaft eine Begleitperson mitnehmen?
Grundsätzlich nein, da das Untersuchungsverfahren geheim ist.
Ist der Zeuge/die Zeugin aber zugleich Opfer, d.h. in der körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden, ist die Begleitung durch eine Vertrauensperson zulässig.
Staatsanwaltschaft
Franziskanerhof
Barfüssergasse 28
4502
Solothurn
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 08:00 - 12:00, 14:00 - 17:00
Fr: 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00
Termine müssen telefonisch vorangemeldet werden!