Habe ich Anspruch auf eine Anwältin oder einen Anwalt?

Wird eine beschuldigte Person nicht bereits privat verteidigt, muss die Staatsanwaltschaft in gewissen Fällen für sie einen Anwalt/eine Anwältin bezeichnen, der/die im kantonalen Anwaltsregister eingetragen ist. Eine Verteidigung ist beispielsweise notwendig, wenn sich die beschuldigte Person seit mehr als 10 Tagen in Untersuchungshaft befindet, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist oder wenn sich die beschuldigte Person wegen eines geistigen oder körperlichen Gebrechens nicht genügend verteidigen kann (siehe dazu auch Art. 130 der Strafprozessordnung).

 

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