Ich bin von der Staatsanwaltschaft als Zeuge/Zeugin vorgeladen worden. Werden mir meine Aufwendungen ersetzt?
Ja, Aufwendungen wie Zugbillette etc. werden ersetzt. Eine Entschädigung für Arbeitsausfall kann aber nur geltend machen, wer selbständig erwerbend ist. Wenn Sie angestellt sind, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, während der Arbeitszeit das Erscheinen bei der Staatsanwaltschaft ohne Lohneinbusse zuzulassen (Art. 324a Abs. 1 des Obligationenrechts). Zeugen erhalten ausserdem ein Zeugengeld von 20 Franken.