Muss ich als Zeuge/Zeugin aussagen?

Grundsätzlich besteht eine allgemeine Zeugnispflicht. Personen, die zur beschuldigten Person in einer nahen Beziehung stehen, beispielsweise Verwandte, Verschwägerte, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Stief- oder Pflegeeltern, sowie Amts- und Berufsgeheimnisträger, haben aber das Recht, das Zeugnis zu verweigern. Zu Beginn der Zeugenbefragung klärt die einvernehmende Person von Amtes wegen ab, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht und weist gegebenenfalls darauf hin.

 

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Staatsanwaltschaft

Franziskanerhof
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