Muss ich einer Vorladung der Staatsanwaltschaft zur Befragung als Beschuldigte/r Folge leisten?

Ja, Sie haben eine Erscheinungspflicht. Wird einer Vorladung unentschuldigt nicht Folge geleistet, kann eine Vorführung durch die Polizei erfolgen. Triftige Entschuldigungsgründe sind der Staatsanwaltschaft vor der Einvernahme unverzüglich zu melden und zu belegen.

 

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Staatsanwaltschaft

Franziskanerhof
Barfüssergasse 28
4502 Solothurn

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Fr: 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00

 

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