Werde ich als Angehörige/r oder Bekannte/r über den Inhalt eines Strafverfahrens informiert?
Grundsätzlich nein. Angaben zum Inhalt des Verfahrens kann bzw. darf Ihnen nur die beschuldigte Person selber machen.
Grundsätzlich nein. Angaben zum Inhalt des Verfahrens kann bzw. darf Ihnen nur die beschuldigte Person selber machen.