Alimente

Zahlen unterhaltspflichtige Personen die Alimente nicht regelmässig, haben die Berechtigten unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Alimentenhilfe. Das Oberamt bevorschusst die Kinderalimente und führt das Inkasso beim verpflichteten Elternteil durch.
Alimentenbevorschussung
Die Alimentenbevorschussung soll die Existenz des Kindes in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen sichern. Der monatliche Höchstbetrag des Vorschusses beträgt für das Jahr 2025 maximal CHF 756 pro Kind und Monat. Das Oberamt übernimmt das Inkasso der bevorschussten Unterhaltsbeiträge, indem es rechtlich gegen die verpflichtete Person vorgeht.
So gehen Sie vor
Möchten Sie eine Alimentenbevorschussung beantragen, benötigt das Oberamt verschiedene Unterlagen von Ihnen. Nähere Informationen finden Sie in den Merkblättern unter «Dokumente».
Inkassohilfe
Im Gegensatz zur Alimentenbevorschussung werden bei der Inkassohilfe keine öffentlichen Gelder an die berechtigten Personen ausbezahlt. Stattdessen unterstützt das Oberamt die Personen im Verfahren zur Durchsetzung der Unterhaltsbeiträge. Eine Person kann also die Inkassohilfe in Anspruch nehmen, ohne die Voraussetzungen für die Alimentenbevorschussung zu erfüllen.
Dokumente
Oberamt Region Solothurn
Rötistrasse 4 4502 Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Oberamt Olten - Gösgen
Amthausquai 23 4600 Olten
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Oberamt Thal - Gäu
Wengimattstrasse 2 4710 Balsthal
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Postadresse:
Amthausquai 23
4601 Olten
Oberamt Dorneck - Thierstein
Passwangstrasse 29 4226 Breitenbach
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Postadresse:
Amthausquai 23
4601 Olten