Alimente

Die Hand eines Elternteils hält die Hand eines Kindes.

Zahlen unterhaltspflichtige Personen die Alimente nicht regelmässig, haben die Berechtigten unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Alimentenhilfe. Das Oberamt bevorschusst die Kinderalimente und führt das Inkasso beim verpflichteten Elternteil durch.

Alimentenbevorschussung

Die Alimentenbevorschussung soll die Existenz des Kindes in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen sichern. Der monatliche Höchstbetrag des Vorschusses beträgt für das Jahr 2025 maximal CHF 756 pro Kind und Monat. Das Oberamt übernimmt das Inkasso der bevorschussten Unterhaltsbeiträge, indem es rechtlich gegen die verpflichtete Person vorgeht.

So gehen Sie vor

Möchten Sie eine Alimentenbevorschussung beantragen, benötigt das Oberamt verschiedene Unterlagen von Ihnen. Nähere Informationen finden Sie in den Merkblättern unter «Dokumente».

Inkassohilfe

Im Gegensatz zur Alimentenbevorschussung werden bei der Inkassohilfe keine öffentlichen Gelder an die berechtigten Personen ausbezahlt. Stattdessen unterstützt das Oberamt die Personen im Verfahren zur Durchsetzung der Unterhaltsbeiträge. Eine Person kann also die Inkassohilfe in Anspruch nehmen, ohne die Voraussetzungen für die Alimentenbevorschussung zu erfüllen.

Dokumente

Oberamt Region Solothurn

Rötistrasse 4
4502 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00

Oberamt Olten - Gösgen

Amthausquai 23
4600 Olten

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00

Oberamt Thal - Gäu

Wengimattstrasse 2
4710 Balsthal

Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
 

Postadresse:
Amthausquai 23
4601 Olten

Oberamt Dorneck - Thierstein

Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach

Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00


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Amthausquai 23
4601 Olten