Wahlen und Abstimmungen

Die Oberämter unterstützen die Staatskanzlei bei Wahlen und Abstimmungen:

  • Sie amten als regionale Wahlbüros.
  • Sie sind Eingabe- und Kontrollstelle bei Kantons- und Amteibeamtenwahlen.
  • Sie sind für das Nachrücken im Kantonsrat zuständig

Vereidigungen

Die Vorsteherinnen und Vorsteher der Oberämter vereidigen die Präsidien der Einwohnergemeinden, Einheitsgemeinden, Bürgergemeinden, Kirchgemeinden sowie Zweckverbänden. Sie nehmen den Gewählten hierzu das Amtsgelöbnis ab.