Einbürgerungen

Eine Hand hält den Schweizer Pass.

Das Amt für Gemeinden leitet das Verfahren zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen. Um beurteilen zu können, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gegeben sind, muss der Kanton Erhebungen durchführen. Diese Aufgabe nehmen die Oberämter im Auftrag des Amts für Gemeinden wahr. Sie erstellen bei ordentlichen und erleichterten Einbürgerungsverfahren von ausländischen Staatsangehörigen Informationsberichte. Hierzu führen die Oberämter ein Gespräch mit dem Bewerber oder der Bewerberin, gestützt auf die eingereichten Unterlagen und die Auskünfte verschiedener Amtsstellen. Die Informationsberichte der Oberämter dienen den Einbürgerungsbehörden dazu, über das Einbürgerungsgesuch zu entscheiden.