Bürgerrecht

Aktuell

Informiert über die aktuellen Veranstaltungen, Merkblätter oder Publikationen zum Thema Bürgerrecht. Diese Informationen finden Sie auf unserer Seite Aktuell.

Informationen, Rechtsgrundlagen und Formulare

Informationen und die neuen Formulare zum neuen Einbürgerungsrecht finden Sie unter Informationen, Rechtsgrundlagen und Formulare

Sprachnachweis

Nach § 15 lit. d des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes werden genügend Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürgern gefordert. Bewerber und Bewerberinnen, welche ein Einbürgerungsgesuch einreichen, müssen einen Sprachnachweis mit einem ausgewiesenen ESP (europäisches Sprachenportfolio) Niveau B1 (mündlich) / A2 (schriftlich) oder höher in Deutsch vorweisen können. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachnachweis ab 01.01.2018.

Neubürgerkurse

Ausländische Staatsangehörige, die sich um das Schweizerbürgerrecht bewerben, müssen als Voraussetzung für die Aufnahme ins Bürgerrecht einen Neubürgerkurs im Umfang von mindestens 12 Stunden (22 Lektionen) besuchen oder den Nachweis erbringen, dass sie die Kenntnisse in der Schule erworben haben. Das Anmeldeformular und weiter Informationen finden Sie unter Neubürgerkurse.

Erleichterte Einbürgerung nach Bundesrecht

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid allein zuständig. Der Kanton und die Gemeinden geniessen bloss ein Anhörungs- und Beschwerderecht (vgl. Art. 38 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999; BV; SR 101 in Verbindung mit 20 ff. des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht vom 20. Juni 2014; Bürgerrechtsgesetz; BüG; SR 141.0). Detaillierte Informationen finden Sie unter Erleichterte Einbürgerung.

Entlassung aus dem Bürgerrecht

Auf schriftliches Gesuch hin werden Personen vom Volkswirtschaftsdepartement aus dem Kantonsbürgerrecht entlassen, wenn sie ein anderes Kantonsbürgerrecht nachweisen. Mit der Entlassung aus dem Kantonsbürgerrecht fallen auch die solothurnischen Gemeindebürgerrechte dahin.

Für die Entlassung aus dem Kantonsbürgerrecht werden vom Departement Kosten zwischen 100 - 1'000 Franken erhoben.

Will eine Person ihr solothurnisches Kantonsbürgerrecht behalten, aber aus einem von mehreren solothurnischen Gemeindebürgerrechten entlassen werden, hat sie ihr Gesuch direkt an die entsprechende Gemeinde zu richten. 

Bürgerrecht bis 31.12.2017

Informationen zu Einbürgerungsgesuchen, welche vor dem 31.12.2017 eingereicht wurden finden Sie unter Bürgerrecht bis 31.12.2017.