Stiftungsaufsicht (SASO)
Die Stiftungsaufsicht des Kantons Solothurn sorgt mit einer qualitativ hochstehenden Aufsichtstätigkeit der klassischen Stiftungen für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Aufsicht über die beruflichen Vorsorgestiftungen des Kantons Solothurn erfolgt durch die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Aargau (BVSA).


Möglichkeit für Fristverlängerung für die Jahresberichterstattung
Sollte es einer Stiftung nicht möglich sein ihre Jahresberichterstattung bis am 30. Juni bei uns abzugeben, können wir auf Anfrage eine kostenlose Fristverlängerung bis am 31. August gewähren. Bitte kontaktieren Sie uns dazu per Mail an stiftungsaufsicht@vd.so.ch oder schriftlich an Stiftungsaufsicht des Kantons Solothurn; Rathaus; Barfüssergasse 24; 4509 Solothurn.
Checkliste Jahresrechnung 2024
- Checkliste Unterlagen jaehrliche Berichterstattung 2024 (pdf, 107 KB)
Meldung Jahresbericht Stiftung |
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Beschreibung |
Gemäss § 7* der Verordnung über die Aufsicht über Stiftungen (VAS) reicht die Stiftung der Aufsichtsbehörde alljährlich innerhalb von 6 Monaten seit Ablauf des Rechnungsjahres die Berichterstattung ein. Die vom Stiftungsrat genehmigte Jahresrechnung der Stiftung wird durch die Stiftungsaufsicht Kanton Solothurn (SASO) zur Kenntnis genommen. |
Formulare | |
Hinweis |
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