Stiftungsaufsicht (SASO)
Die Stiftungsaufsicht des Kantons Solothurn sorgt mit einer qualitativ hochstehenden Aufsichtstätigkeit der klassischen Stiftungen für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Aufsicht über die beruflichen Vorsorgestiftungen des Kantons Solothurn erfolgt durch die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Aargau (BVSA).
Möglichkeit für Fristverlängerung für die Jahresberichterstattung
Sollte es einer Stiftung nicht möglich sein ihre Jahresberichterstattung bis am 30. Juni bei uns abzugeben, können wir auf Anfrage eine kostenlose Fristverlängerung bis am 31. August gewähren. Bitte kontaktieren Sie uns dazu per Mail an stiftungsaufsicht@vd.so.ch oder schriftlich an Stiftungsaufsicht des Kantons Solothurn; Rathaus; Barfüssergasse 24; 4509 Solothurn.
Online-Einreichung der Jahresberichterstattung 2022
Ab dem Rechnungsjahr 2022 können alle Dokumente für die jährliche Berichterstattung online eingereicht werden.
Eine Zustellung über den Postweg ist nur noch während der Übergangsfrist von 2 Jahren möglich.
Die Unterlagen zum Rechnungsjahr 2022 sind via Online-Formular innert 6 Monaten nach Rechnungsabschluss zuzustellen (bis zum 30. Juni 2023 bei Abschluss 31. Dezember 2022).
Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt "Checkliste Unterlagen jährliche Berichterstattung".
Checkliste Jahresrechnung 2022
- Checkliste Unterlagen jährliche Berichterstattung 2022 (pdf, 129 KB)
Meldung Jahresbericht Stiftung |
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Beschreibung |
Gemäss § 7* der Verordnung über die Aufsicht über Stiftungen (VAS) reicht die Stiftung der Aufsichtsbehörde alljährlich innerhalb von 6 Monaten seit Ablauf des Rechnungsjahres die Berichterstattung ein. Die vom Stiftungsrat genehmigte Jahresrechnung der Stiftung wird durch die Stiftungsaufsicht Kanton Solothurn (SASO) zur Kenntnis genommen. |
Formulare | |
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