Kommissionen

Den Kommissionen sind bestimmte Sachbereiche übertragen, aus denen sie alle Geschäfte zuhanden des Plenums des Parlaments vorberaten. Sie treffen die notwendigen Abklärungen, erstatten dem Kantonsrat mündlich oder schriftlich Bericht und stellen Antrag. Ausserdem verfolgen sie die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in ihren Sachbereichen und arbeiten Anregungen und Vorschläge zur Problemlösung aus. In der Regel liegen den Kommissionen die Geschäfte als Botschaft des Regierungsrats inklusive Beschlussesentwurf vor. Der zuständige Departementsvorsteher oder die zuständige Departementsvorsteherin nimmt in der Regel an den Kommissionssitzungen teil und hat das Antragsrecht, nicht aber das Stimmrecht. Soweit die Kommission nichts anderes beschliesst, kann sich der Departementsvorsteher bzw. die Departementsvorsteherin von den eigenen Sachbearbeitern oder Sachbearbeiterinnen begleiten lassen und aussenstehende Sachverständige beiziehen. Diese haben beratende Stimme. Geschäfte, die finanzielle Auswirkungen haben, werden von der zuständigen Sachkommission und von der Finanzkommission vorberaten.

Die Kommissionssitze werden proportional zur Stärke der Fraktionen auf die Fraktionen verteilt; die Kommissionspräsidien werden jeweils zu Beginn der Legislaturperiode von der Ratsleitung auf die Fraktionen verteilt.

Die Kommissionssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich. Soweit die Kommission zur Wahrung schützenswerter Interessen nichts anderes beschliesst, kann jedes Ratsmitglied als Zuhörer an den Kommissionssitzungen mit Ausnahme der Aufsichtskommissionen und der parlamentarischen Untersuchungskommissionen teilnehmen. Soweit Kommissionsmitglieder und die übrigen Teilnehmer an Kommissionssitzungen Kenntnis von Äusserungen oder Akten erhalten, die dem Amtsgeheimnis unterstehen, sind sie ihrerseits an das Amtsgeheimnis gebunden. Die Kommissionsmitglieder und die Zuhörer dürfen sich unter Wahrung des Amtsgeheimnisses in den Fraktionen und im Kantonsrat über die Kommissionsverhandlungen äussern.

Die Protokolle über die Kommissionsverhandlungen sind so wenig wie die Sitzungen selber öffentlich zugänglich. Protokolle über Kommissionsverhandlungen, die nicht dem Amtsgeheimnis unterliegen, stehen nur Ratsmitgliedern und den interessierten Dienststellen der kantonalen Verwaltung zur Einsicht offen. Wenn eine Kommission eine Sitzung in öffentlicher Beratung abgehalten hat, kann jedermann in das Protokoll Einsicht nehmen. Nach Abschluss der Verhandlungen des Kantonsrats stehen die Protokolle für wissenschaftliche Zwecke zur Einsicht offen. Protokolle, welche dem Amtsgeheimnis unterliegende Verhandlungen wiedergeben, dürfen nur mit Bewilligung des Ratssekretärs eingesehen werden.