Leitfaden für gendergerechte Sprache

Im ersten Halbjahr 2022 wurde unter Einbezug der Kommission zur Förderung der Chancengleichheit ein neuer Leitfaden für gendergerechte Sprache ausgearbeitet, der nun als sprachlicher Standard für alle Dokument- und Korrespondenzformen innerhalb der Verwaltung zur Anwendung kommt. Wie es bei den meisten sprachlichen Leitplanken der Verwaltung der Fall ist, orientiert sich auch der Gender-Leitfaden an den Empfehlungen und Vorgaben der Bundeskanzlei. Der Leitfaden ersetzt das bisherige Merkblatt der Kommission zur Förderung der Chancengleichheit.

Durch geschlechtergerechte Formulierungen werden Frauen in Schrift und Sprache nicht mehr nur «mitgemeint», sondern ausdrücklich angesprochen. Mit der gendergerechten Sprachregelung wird ein Standard geschaffen, der Frauen gleichermassen wie Männer ins Bewusstsein rückt. Gleichzeitig sollen die internen und externen Schreiben der Verwaltung korrekt und verständlich sein und die jeweiligen Adressatinnen und Adressaten direkt ansprechen.

Diese Leitlinien können die sprachliche Realität all jener Menschen und Personengruppen, die sich selbst ausserhalb der herkömmlichen binären Geschlechterkategorien verorten, derzeit leider nicht abbilden. Tatsächlich ist der Bund bemüht, eine entsprechende Sprachregelung zu erarbeiten.