Richteramt Bucheggberg-Wasseramt

Informationen zum Corona-Virus
Allgemein gilt, dass die Verhaltens- und Hygieneregeln bzw. die Empfehlungen des BAG einzuhalten sind. Die jeweilige Verfahrensleitung entscheidet im Einzelfall, ob zusätzliche besondere Vorkehrungen erforderlich sind.
Für Verhandlungen gelten folgende Einschränkungen:
- Es nehmen grundsätzlich nur noch jene Personen an Verhandlungen teil, welche dort eine Aufgabe zu erfüllen oder Rechte wahrnehmen zu haben.
- Medienschaffende werden zugelassen, haben sich aber vorgängig telefonisch anzumelden. Andere Besucherinnen und Besucher haben sich vorgängig zu erkundigen, ob der Besuch einer Verhandlung möglich ist.
- Es muss ein hinreichend grosser physischer Abstand zwischen allen Verhandlungsteil-nehmenden gewährleitstet werden können.
- Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden zu Verhandlungen nicht zugelassen. Personen, die zum persönlichen Erscheinen am Gericht vorgeladen sind und solche Symptome haben, werden gebeten, sich vorgängig telefonisch beim Gericht zu melden.
- Die geltenden Vorschriften und Empfehlungen betreffend Hygiene, Abstand usw. sowie die Anordnungen der Verfahrensleitung zur Minimierung der Ansteckungsgefahr müssen von allen Personen eingehalten werden.
Die Kanzleien sind während der ordentlichen Öffnungszeiten erreichbar. Externe Personen werden gebeten, nur beim Schalter vorzusprechen, wenn dies notwendig ist. Die telefonische, postalische und elektronische Erreichbarkeit ist gewährleistet.
Die aktuellen Fristen in laufenden Verfahren gelten weiterhin. Bezüglich richterlicher Fristen wird – soweit es das Verfahren zulässt – bei deren Festsetzung und Erstreckung der aktuellen besonderen Situation Rechnung getragen.