Verhandlungskalender

Strafverfahren

Gerichtsverhandlungen in Strafsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, öffentlich. Das Gericht kann allerdings die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschliessen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schützwürdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn grosser Andrang herrscht. Falls Sie beabsichtigen, eine Strafverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Strafabteilung an (Telefon 032 627 73 88).

Strafverhandlungen

Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema
29.02.2024 08:15-17:00 013 Amtsgericht Diebstahl etc. / Urteilseröffnung 05.03.2024
12.03.2024 14:00-15:30 013 Einzelrichter geringfügige Zechprellerei
14.03.2024 08:00-17:00 013 Einzelrichter Raub etc.
27.03.2024 08:15-17:00 013 Amtsgericht Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.
         
         

Zivilverhandlungen

Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema
06.05.2024 08:00-12:00 005 Amtsgericht Anfechtung eines Beschlusses der Stockwerkeigentümerversammlung (Hauptverhandlung)

 

Zivilverfahren

Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, grundsätzlich öffentlich. Nicht öffentlich sind die familienrechtlichen Verfahren. Das Gericht kann die Öffentlichkeit allerdings ganz oder teilweise ausschliessen, wenn es das öffentliche Interesse oder das schutzwürdige Interesse einer beteiligten Person erfordert. Falls Sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Zivilabteilung an (Telefon 032 627 73 80).

Weitere Hinweise

Gelegentlich werden auch öffentliche Augenscheine vor Ort durchgeführt. Diesfalls kontaktieren Sie bitte die Kanzlei für Einzelheiten.

Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes oder an Augenscheinen sind nicht gestattet.

Es ist möglich, dass Verhandlungen kurzfristig abgesagt werden.

Im Gerichtssaal steht nur eine beschränkte Anzahl von Zuschauerplätzen zur Verfügung. Verfahrensbeteiligte und Medienvertreter haben, selbst wenn sie sich vorher nicht angemeldet haben, vor allen anderen Personen Vorrang. Somit besteht das Risiko (namentlich für ganze Schulklassen), dass der Zutritt verweigert werden muss.

Personen unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Strafverhandlungen nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung gestattet.