Verhandlungskalender
Zivilverfahren
Datum | Zeit | Saal | Zuständigkeit | Thema |
---|---|---|---|---|
01.03.2024 | 14:00 bis 16:30 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Forderung aus Mietvertrag (Verhandlung im vereinfachten Verfahren) |
05.03.2024 | 14:00 bis 16:30 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Forderung aus Mietvertrag (Verhandlung im vereinfachten Verfahren) |
19.03.2024 | 09:30 bis 12:00 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Forderung (Verhandlung im vereinfachten Verfahren) |
05.04.2024 | 14:00 bis 16:30 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Forderung (Verhandlung im vereinfachten Verfahren) |
09.04.2024 | 08:30 bis 12:00 Uhr | 108 | Amtsgericht | Forderung aus Vertrag |
17.04.2024 | 14:00 bis 17:00 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Forderung (Verhandlung im vereinfachten Verfahren) |
Strafverfahren
Datum | Zeit | Saal | Zuständigkeit | Thema |
---|---|---|---|---|
01.03.2024 | 08:30 bis 12:00 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) |
08.03.2024 | 09:30 bis 12:00 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) |
13.03.2024 | 08:30 bis 09:30 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Geringfügiges Erschleichen einer Leistung |
21.03.2024 | 08:30 bis 12:00 Uhr | 108 | Amtsgerichtsstatthalterin | Mehrfache Beschimpfung, Drohung |
12.04.2024 | 08:30 bis 12:00 Uhr | 108 | Amtsgericht | Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (gewerbsmässig begangen), Vergehen gegen das Waffengesetz |
26.04.2024 | 08:30 bis 12:00 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Mehrfache üble Nachrede, Missbrauch einer Fernmeldeanlage |
30.04.2024 | 08:30 bis 12:00 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Einfacher Diebstahl, geringfügiges Vermögensdelikt, Fahren eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand (mehrfache Begehung), Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis (mehrfache Begehung), Fahren ohne Haftpflichtversicherung (mehrfache Begehung), missbräuchliche Verwendung von Ausweisen und Kontrollschildern (mehrfache Begehung), rechtswidriger Aufenthalt (mehrfache Begehung), Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes |
30.04.2024 | 14:00 bis 17:00 Uhr | 108 | Amtsgerichtspräsidentin | Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) |
Zivilverhandlungen
Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, grundsätzlich öffentlich. Nicht öffentlich sind die familienrechtlichen Verfahren. Das Gericht kann die Öffentlichkeit allerdings ganz oder teilweise ausschliessen, wenn es das öffentliche Interesse oder das schutzwürdige Interesse einer beteiligten Person erfordert. Falls Sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Zivilabteilung an (Telefon 061 704 70 45).
Strafverhandlungen
Gerichtsverhandlungen in Strafsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, öffentlich. Das Gericht kann allerdings die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschliessen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schützwürdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn grosser Andrang herrscht. Falls Sie beabsichtigen, eine Strafverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Strafabteilung an (Telefon 061 704 70 45).
Weitere Hinweise
Gelegentlich werden auch öffentliche Augenscheine vor Ort durchgeführt. Diesfalls kontaktieren Sie bitte die Kanzlei für Einzelheiten.
Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes oder an Augenscheinen sind nicht gestattet.
Es ist möglich, dass Verhandlungen kurzfristig abgesagt werden.
Im Gerichtssaal steht nur eine beschränkte Anzahl von Zuschauerplätzen zur Verfügung. Verfahrensbeteiligte und Medienvertreter haben, selbst wenn sie sich vorher nicht angemeldet haben, vor allen anderen Personen Vorrang. Somit besteht das Risiko (namentlich für ganze Schulklassen), dass einzelnen Personen der Zutritt verweigert werden muss.
Personen unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Strafverhandlungen nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung gestattet.