Kleine Anfragen
Die Kleine Anfrage ist eine schriftlich eingereichte und vom Regierungsrat schriftlich oder mündlich zu beantwortende Interpellation. Eine mündliche Begründung ist ausgeschlossen. Eine Diskussion findet nicht statt. (§ 38 Abs. 1 Kantonsratsgesetz).
Nachfolgend sind alle hängigen Kleinen Anfragen aufgeführt: