Die Amtschreibereien vereinigen die Funktion eines Notariats, des Grundbuchamtes, Erbschaftsamtes, Betreibungs- und Konkursamtes sowie Handelsregisteramtes.
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet:
- Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen)
- Hypothekargeschäfte
- Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge
- Dienstbarkeitsverträge (Servitute)
ausserdem erhalten Sie
- Grundbuchauskünfte
- Grundbuchauszüge
- Eigentumsbestätigungen
Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt betreut die Abwicklung von Nachlässen:
- Aufnahme von Erbschaftsinventaren
- Eröffnung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten
- Ausstellen von Erbenbescheinigungen
Betreibungsamt
Das Betreibungsamt vollzieht:
- Betreibungsverfahren
- Eigentumsvorbehaltsanmeldungen
ausserdem erteilt es Gläubigern, Schuldnern und anderen Berechtigten
- Auskünfte aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister.
Handelsregisteramt
Das Handelsregisteramt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und vollzieht:
- Handelsregisteranmeldungen
- Vorprüfung von Handelsregisterbelegen
ausserdem erteilt es
- Auskünfte aus dem Handelsregister
Notar
Der Notar bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet:
- Ehe- und Erbverträge
- Testamente
- Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten ausserdem bewahrt er als gesetzliche Depotstelle Ehe- und Erbverträge sowie Testamente auf.