Die Amtschreibereien vereinigen die Funktion eines Notariats, des Grundbuchamtes, Erbschaftsamtes, Betreibungs- und Konkursamtes sowie Handelsregisteramtes.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet:

  • Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen)
  • Hypothekargeschäfte
  • Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge
  • Dienstbarkeitsverträge (Servitute) 

ausserdem erhalten Sie

  • Grundbuchauskünfte
  • Grundbuchauszüge
  • Eigentumsbestätigungen

Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt betreut die Abwicklung von Nachlässen:

  • Aufnahme von Erbschaftsinventaren
  • Eröffnung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten
  • Ausstellen von Erbenbescheinigungen

Betreibungsamt

Das Betreibungsamt vollzieht:

  • Betreibungsverfahren
  • Eigentumsvorbehaltsanmeldungen

ausserdem erteilt es Gläubigern, Schuldnern und anderen Berechtigten

  • Auskünfte aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister.

Handelsregisteramt

Das Handelsregisteramt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und vollzieht: 

  • Handelsregisteranmeldungen
  • Vorprüfung von Handelsregisterbelegen

ausserdem erteilt es

  • Auskünfte aus dem Handelsregister

Notar

Der Notar bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet:

  • Ehe- und Erbverträge
  • Testamente
  • Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten ausserdem bewahrt er als gesetzliche Depotstelle Ehe- und Erbverträge sowie Testamente auf.