Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt betreut die Abwicklung von Nachlässen:
- Aufnahme von Erbschaftsinventaren
- Eröffnung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten
- Ausstellen von Erbenbescheinigungen
Für die Abwicklung des Nachlasses ist diejenige Amtschreiberei zuständig, in deren Amtskreis der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.