Inventar
Voraussetzungen für die Erstellung eines Inventars:
- Erblasser oder überlebender Ehegatte ist Eigentümer einer Liegenschaft
- Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen ab Fr. 25'000
- Bei Ehepaaren: Bruttovermögen ab Fr. 40'000
Voraussetzungen für die Erstellung eines Inventars: