Vermögenslosigkeitsbescheinigung
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vermögenslosigkeitsbescheinigung:
- Erblasser oder überlebender Ehegatte ist nicht Eigentümer einer Liegenschaft
- Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen unter Fr. 25'000
- Bei Ehepaaren: Bruttovermögen unter Fr. 40'000