Vermögenslosigkeitsbescheinigung

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vermögenslosigkeitsbescheinigung:

  • Erblasser oder überlebender Ehegatte ist nicht Eigentümer einer Liegenschaft
  • Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen unter Fr. 25'000
  • Bei Ehepaaren: Bruttovermögen unter Fr. 40'000