Wahlgeschäfte

Der Kantonsrat ist Wahlbehörde von circa 100 Beamtinnen und Beamten, insbesondere des Staatsschreibers bzw. der Staatsschreiberin, von Richter und Richterinnen, der Staatsanwälte und -anwältinnen sowie von diversen Chefbeamten und -beamtinnen. Wer vom Kantonsrat gewählt ist, hat Beamtenstatus (§ 11 Gesetz über das Staatspersonal)

Nachfolgend sind alle hängigen Wahlgeschäfte aufgeführt:

WG 015/2024, Wahl eines Staatsanwalts oder einer Staatsanwältin für den Rest der Amtsperiode 2021-2025