Die Jugendanwaltschaft ist eine Amtsstelle des Justiz- und Baudepartements des Kantons Solothurn. Sie ist zuständig für die Ermittlungen, die Durchführung von Strafverfahren und den Vollzug von Strafen und Schutzmassnahmen bei Jugendlichen.

Die einzelnen Aufgaben:

Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für die Untersuchung von strafbaren Handlungen, die von Jugendlichen im Alter von 10 - 18 Jahren begangen werden.

Die Jugendanwälte und Jugendanwältinnen leiten Strafverfahren und führen die Einvernahmen von Geschädigten, Zeugen und Beschuldigten durch. Die Strafuntersuchungen werden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei geführt.

Bei der Befragung von Jugendlichen, die gegen Gesetze verstossen haben, wird ein besonderes Gewicht auf den Präventionsaspekt und die Deliktbearbeitung gelegt.

In Fällen, in welchen eine erhöhte Rückfallgefahr gegeben sein kann,  wird der Sozialdienst mit einer Abklärung der persönlichen Verhältnisse der oder des Jugendlichen beauftragt.

Die meisten Delikte, die von Jugendlichen begangen werden, können vom Jugendanwalt oder der Jugendanwältin mit Jugendverfügung beurteilt werden.

In jenen Fällen, in denen im Jugendstrafrecht ein Freiheitsentzug von drei Monaten und mehr oder eine definitive Unterbringung beantragt wird, übernimmt der Jugendanwalt oder die Jugendanwältin die Funktion einer Jugendstaatsanwaltschaft. In diesen Fällen kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht.

Für den Vollzug sämtlicher Strafen und Schutzmassnahmen, die Jugendliche betreffen, ist die Jugendanwaltschaft zuständig.