Die Jugendanwaltschaft ist eine Amtsstelle des Justiz- und Baudepartements des Kantons Solothurn. Sie ist zuständig für die Ermittlungen und Durchführung von Strafverfahren bei Jugendlichen.

Die einzelnen Aufgaben:

Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für die Untersuchung von strafbaren Handlungen, die von Jugendlichen im Alter von 10 - 18 Jahren begangen werden.

Die Jugendanwälte leiten Strafverfahren und führen die Einvernahmen von Geschädigten, Zeugen und Beschuldigten durch. Die Strafuntersuchungen werden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei geführt.

Bei der Befragung von Jugendlichen, die gegen Gesetze verstossen haben, wird ein besonderes Gewicht auf den Präventionsaspekt und die Deliktbearbeitung gelegt.

In Fällen, in welchen eine erhöhte Rückfallgefahr gegeben sein kann,  wird der Sozialdienst mit einer Persönlichkeitsabklärung beauftragt.

Die Persönlichkeitsabklärung findet unter Einbezug des sozialen Bezugsnetzes (Eltern, Geschwister, Lehrpersonen, Lehrmeister, anderen Fachpersonen) statt und bildet eine Entscheidungsgrundlage für den Jugendanwalt / die Jugendanwältin.

Die meisten Delikte, die von Jugendlichen begangen werden, können vom Jugendanwalt als Einzelrichter beurteilt werden.

In jenen Fällen, in denen im Jugendstrafrecht ein Freiheitsentzug von drei Monaten und mehr oder eine definitive Unterbringung beantragt wird, übernimmt der Jugendanwalt die Funktion eines Jugendstaatsanwaltes. In diesen Fällen kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht.

Für den Vollzug sämtlicher Strafen und Schutzmassnahmen, die Jugendliche betreffen, ist die Jugendanwaltschaft zuständig.