Elektronischer Rechtsverkehr
Eingaben der Parteien an die Jugendanwaltschaft
Die Parteien können gemäss Art. 110 Abs. 2 der Strafprozessordnung Eingaben in elektronischer Form einreichen. Diese müssen mit einer anerkannten elektronischenSignatur (SuisseID von SwissSign oder QuoVadis ) versehen sein und über eine anerkannte Plattform für die sichere Zustellung (IncaMail oder PrivaSphere) versandt werden.
Die Jugendanwaltschaft ist bei IncaMail registriert. Elektronische Eingaben sind an folgende Adresse zu richten: Jugendanwaltschaft@kanton-so.ch
Zu beachten: Direkte Eingaben via E-Mail an die genannte Zustelladresse sind nicht zulässig und werden vom kantonalen Mailserver zurückgewiesen. Die Zustellung an die Jugendanwaltschaft hat zwingend über IncaMail zu erfolgen.
Versandart: Für Eingaben an die Jugendanwaltschaft ist die Versandart "Einschreiben" und nicht die Versandart "vertraulich" zu wählen. Nur bei der Versandart "Einschreiben" stellt IncaMail Quittungen aus, mit denen die Wahrung einer Frist nachgewiesen werden kann.
Grössenbeschränkung: Unser Mailserver akzeptiert nur E-Mails bis zu einer Grösse von 10 Megabytes. Grössere E-Mails, auch wenn sie via IncaMail oder PrivaSphere versandt werden, werden vom Mailserver zurückgewiesen. Wir ersuchen die Parteien deshalb, Eingaben, welche die Grösse von 10 Megabytes überschreiten, aufzuteilen und in mehreren Teilsendungen einzureichen.