Fragen Allgemein

  1. Wird die Zukunft von Jugendlichen durch eine Strafanzeige zerstört?
    Beim Grossteil der von der Jugendanwaltschaft bearbeiteten Strafanzeigen handelt es sich um Übertretungen, welche keinen Eintrag im Strafregister zur Folge haben. In den anderen Verfahren erfolgt bei Jugendlichen nur ein Eintrag, sofern ein Freiheitsentzug, eine ambulante Behandlung oder eine Unterbringung angeordnet worden ist. Dieser Eintrag wird bei Bewährung oder mit Abschluss der Schutzmassnahme wieder gelöscht.
  2. Kann ich als Minderjährige(r) Strafanzeige machen?
    Ja. Die Eltern können, müssen aber die Anzeige nicht mitunterschreiben, sofern es um eine Straftat geht, für welche es einen unterschriftlichen Strafantrag braucht (z.B. einfache Körperverletzungen).
  3. Was ist ein Strafantrag, was ist ein Offizialdelikt?
    Delikte wie Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung, schwere Drohung, sexuelle Belästigung oder Sachbeschädigung sind Delikte, die nur auf schriftlichen Antrag der Geschädigten eröffnet und verfolgt werden. Ein Strafantrag kann bis zur Beurteilung des Deliktes zurückgezogen werden.
    Die Mehrzahl der Delikte sind sogenannte Offizialdelikte. Dies bedeutet, dass es zu einem Strafverfahren kommt, auch wenn die Geschädigten dies nicht ausdrücklich wünschen.
  4. Wo kann ich Anzeige machen?
    Am einfachsten ist es, direkt bei der Polizei Strafanzeige einzureichen. Am besten ist es, dafür mit dem nächsten Polizeiposten telefonisch einen Termin abzumachen.