Departementssekretariat

Das DSFD ist die zentrale Stabsstelle des Finanzdepartementes. Es unterstützt den Departementsvorsteher in seiner Führungstätigkeit, indem es die relevanten Informationen aufbereitet und allfällige Massnahmen vorschlägt. Gleichzeitig unterstützt es die Dienststellen des Finanzdepartementes in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

  • Das DSFD instruiert Beschwerden hauptsächlich im Bereich des öffentlichen Personalrechts.
  • Das DSFD bereitet Gesetzesrevisionen vor.
  • Dem DSFD obliegt die Führung der Amtsschreibereien.
  • Dem DSFD angegliedert ist das gesamte Erlasswesen; die Erlassabteilung prüft und entscheidet über Gesuche um Steuer- oder Gebührenerlass.