Verhandlungskalender

Zivilverfahren

Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema
05.01.2024      

Bis Ende März 2024 finden beim Zivilgericht Solothurn-Lebern keine öffentliche Verhandlungen statt.

Strafverfahren

Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema
5.3.24 14.00 - 17.00 Saal Ost Einzelrichter sex. Handlungen mit Kindern
7.3.24 13.30 - 14.00 Saal Ost Einzelrichter gewerbsm. Betrug, teilw. Versuch dazu, mehrf. Geldwäscherei, etc.
7.3.24 14.00 - 16.00 Saal Ost Einzelrichter falsche Anschuldigung, Widerruf
7.3.24 16.00 - 17.00 Saal Ost Einzelrichter Tätlichkeiten, mehrf. Hausfriedensbruch
18.3.24 08.30 - 09.30 Saal Ost Einzelrichter Widerhandlung gegen das SVG
18.3.24 09.30 - 10.30 Saal Ost Einzelrichter Widerhandlung gegen das SVG
18.3.24 10.30 - 12.00 Saal Ost Einzelrichter Beschimpfung, Tätlichkeiten sowie Widerruf
19.3.24 08.00 - 12.00 Saal Ost Einzelrichter Drohung (häusliche Gewalt), Tätlichkeiten (häusliche Gewalt), etc.
25.3.24 08.30 - 11.30 Saal Ost Einzelrichter Fahren in fahrunfähigem Zustand, etc.
25.3.24 08.00 - 17.00 Saal West Einzelrichter Drohung, wiederholte Tätlichkeiten (häusliche Gewalt), etc.
3.4.24 08.00 - 17.00 Saal Ost Einzelrichter unbefugtes Nichttragen einer Gesichtsmaske
9.4.24 08.00 - 12.00 Saal Ost Einzelrichter Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Widerruf
9.4.24 14.00 - 15.00 Saal Ost Einzelrichter Betrug, Urkundenfälschung sowie Widerruf
9.4.24 15.00 - 16.30 Saal Ost Einzelrichter Widerhandlung gegen das SVG

Zivilverhandlungen

Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, grundsätzlich öffentlich. Nicht öffentlich sind die familienrechtlichen Verfahren. Das Gericht kann die Öffentlichkeit allerdings ganz oder teilweise ausschliessen, wenn es das öffentliche Interesse oder das schutzwürdige Interesse einer beteiligten Person erfordert. Falls Sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Zivilabteilung an (Telefon 032 627 73 55).

Strafverhandlungen

Gerichtsverhandlungen in Strafsachen sind, mit Ausnahme der Urteilsberatungen und Abstimmungen, öffentlich. Das Gericht kann allerdings die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschliessen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schützwürdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn grosser Andrang herrscht. Falls Sie beabsichtigen, eine Strafverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher bei der Kanzlei der Strafabteilung an (Telefon 032 627 73 62).

Weitere Hinweise

Gelegentlich werden auch öffentliche Augenscheine vor Ort durchgeführt. Diesfalls kontaktieren Sie bitte die Kanzlei für Einzelheiten.

Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes oder an Augenscheinen sind nicht gestattet.

Es ist möglich, dass Verhandlungen kurzfristig abgesagt werden.

Im Gerichtssaal steht nur eine beschränkte Anzahl von Zuschauerplätzen zur Verfügung. Verfahrensbeteiligte und Medienvertreter haben, selbst wenn sie sich vorher nicht angemeldet haben, vor allen anderen Personen Vorrang. Somit besteht das Risiko (namentlich für ganze Schulklassen), dass einzelnen Personen der Zutritt verweigert werden muss.

Personen unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Strafverhandlungen nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung gestattet.

Der Gebrauch elektronischer Schreibhilfen (z.B. Notebook) während der Verhandlung ist im Rahmen eines störungsfreien Betriebs erlaubt.

Nicht gestattet ist die Verwendung von Mobiltelefonen während der Verhandlung. Wir bitten Sie, diese vor dem Betreten des Gerichtssaals auszuschalten.