Zivilstandsamt
Kontaktaufnahme
Wir bitten Sie die Zivilstandsämter grundsätzlich per E-Mail und per Telefon bezüglich Ihrer Anliegen zu kontaktieren. Auszüge aus dem Zivilstandsregister respektive aus dem Personenstandsregister (Infostar) können online bestellt werden.
Die Entgegennahme von Erklärungen (z.B. Kindesanerkennung, Namenserklärung nach Scheidung, Erklärung über die Voraussetzungen zur Eheschliessung etc.) erfolgen nur auf vorgängige Terminvereinbarung.
Die Aufgaben des Zivilstandsamtes
Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:
- Führen des Personenstandsregisters und der Zivilstandsregister
- Erstellen von Mitteilunngen und Auszügen
- Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung und Trauung
- Entgegennahme von Erklörungen zum Personenstand
Zivilstandsurkunden |
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Beschreibung |
Direkte Bestellung diverser Zivilstandsdokumente via Online-Formular. Online-Bezahlung möglich. |
Formulare |
Geburt
- Entstehung des Kindsverhältnisses (Artikel 252 ff ZGB)
- Meldepflicht und Melderecht
- Familienname des Kindes (Artikel 270 ZGB)
- Vornamen des Kindes (Artikel 301 Absatz 4 ZGB)
- Bürgerrecht des Kindes (Artikel 271 ZGB, Artikel 1 BüG)
- Elterliche Sorge (Artikel 296 ff ZGB)
Kindsanerkennung
- Entstehung des Kindsverhältnis
- Voraussetzungen
- Wirkungen
- Vorgehen / Notwendige Dokumente
Heirat
- Welches Zivilstandsamt ist zuständig
- Welche Dokumente benötigen wir für die zivile Trauung
- Ehevorbereitungsverfahren
- Trauung
Schlosstrauungen
In folgenden Schlössern kann man sich seit dem Jahr 2006 das Ja-Wort geben:
Eingetragene Partnerschaft
- Welches Zivilstandsamt ist zuständig
- Welche Dokumente benötigen wir für die Registrierung der Partnerschaft
- Namensführung und Bürgerrecht
- Zeremonie
Wirkung der Scheidung auf Bürgerrecht und Name
Die Scheidung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen, welchen die Ehegatten während der Ehe getragen haben.