Zivilstandsamt

Kontaktaufnahme

Wir bitten Sie die Zivilstandsämter grundsätzlich per E-Mail und per Telefon bezüglich Ihrer Anliegen zu kontaktieren. Auszüge aus dem Zivilstandsregister respektive aus dem Personenstandsregister (Infostar) können online bestellt werden.
Die Entgegennahme von Erklärungen (z.B. Kindesanerkennung, Namenserklärung nach Scheidung, Erklärung über die Voraussetzungen zur Eheschliessung etc.) erfolgen nur auf vorgängige Terminvereinbarung.

Die Aufgaben des Zivilstandsamtes

Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Führen des Personenstandsregisters und der Zivilstandsregister
  • Erstellen von Mitteilunngen und Auszügen
  • Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung und Trauung
  • Entgegennahme von Erklärungen zum Personenstand

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Zivilstandsurkunden

Beschreibung

Direkte Bestellung diverser Zivilstandsdokumente via Online-Formular. Online-Bezahlung möglich.

Formulare

Online-Formular

Geburt

  • Entstehung des Kindsverhältnisses (Artikel 252 ff ZGB)
  • Meldepflicht und Melderecht
  • Familienname des Kindes (Artikel 270 ZGB)
  • Vornamen des Kindes (Artikel 301 Absatz 4 ZGB)
  • Bürgerrecht des Kindes (Artikel 271 ZGB, Artikel 1 BüG)
  • Elterliche Sorge (Artikel 296 ff ZGB)

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite Geburt.

Kindsanerkennung

  • Entstehung des Kindsverhältnis
  • Voraussetzungen
  • Wirkungen
  • Vorgehen / Notwendige Dokumente

Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Kindsanerkennung.

Eheschliessung

  • Welches Zivilstandsamt ist zuständig
  • Welche Dokumente benötigen wir für die zivile Trauung
  • Ehevorbereitungsverfahren
  • Trauung

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite Eheschliessung.

Schlosstrauungen

In folgenden Schlössern kann man sich seit dem Jahr 2006 das Ja-Wort geben:

Die Termine und Zuständigkeiten finden Sie auf unserer Seite Schlosstrauungen.

Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

  • Welches Zivilstandsamt ist zuständig
  • Welche Dokumente benötigen wir für die Registrierung der Partnerschaft
  • Namensführung und Bürgerrecht
  • Zeremonie

Die Informationen finden Sie auf unserer Seite Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe.

Wirkung der Scheidung auf Bürgerrecht und Name

Die Scheidung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen, welchen die Ehegatten während der Ehe getragen haben. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite Wirkung der Scheidung.