Aufgaben

Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Führen des Personenstandsregisters und der Zivilstandsregister
    Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten beurkunden die in ihrem Zivilstandskreis eingetretenen Zivilstandsereignisse (Geburt, Tod, Eheschliessung), Gerichtsentscheide (z.B. Eheauflösung, Vaterschaftsfeststellung) und Verwaltungsverfügungen (z.B. Namensänderung, Adoption) im Personenstandsregister. Sie führen die Personenstandsdaten der in ihrem Zivilstandskreis heimatberechtigten Schweizer Bürgerrinnen und Bürgern sowie deren ausländischen Familienangehörigen (Bürgerrechte, Auslandereignisse, ausländische Entscheide über den Zivilstand) im Personenstandsregister sowie nach Massgabe der rechtlichen Bestimmungen in den herkömmlichen Registern (Geburtsregister, Todesregister im Familienregister) nach.
     
  • Erstellen von Mitteilungen und Auszügen
    Jede Person kann beim Zivilstandsamt des Ereignis- oder Heimatortes Auskunft über die Daten verlange, die über sie geführt werden. Die Auskunft wird in Form einer öffentlichen Urkunde erteilt (siehe Bestellung von Zivilstandsdokumenten). Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV; SR 172.042.110).
     
  • Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung und Trauung
    Das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer oder eines der Verlobten ist für die Durchführung des Vorbreitungsverfahrens zuständig (siehe Eheschliessung).
    Die Trauung findet im Trauungslokal des Zivilstandskreises statt, den die Verlobten gewählt haben (siehe Schlosstrauungen).
     
  • Entgegennahme von Erklärungen zum Personenstand
    Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten nehmen diverse Erklärungen zum Personenstand entgegen. Die erklärende Person muss dazu persönlich auf das Zivilstandsamt kommen (siehe Kindesanerkennung, Namenserklärung nach Auflösung der Ehe, Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht, Erklärung über die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft).