Eheschliessung
Welches Zivilstandsamt ist für die Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung zuständig?
Verlobte, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz einer oder eines der Verlobten. Verlobte mit Wohnsitz im Ausland wenden sich an das Zivilstandsamt, welches die Trauung durchführen soll.
Das zuständige Zivilstandsamt finden Sie auf unserer Seite Adressen Zivilstandsämter.
Welche Dokumente benötigen wir für das Vorbereitungsverfahren und die zivile Trauung?
Für die Durchführung des Vorbereitungsverfahren nehmen Sie bitte mit dem zuständigen Zivilstandsamt (siehe oben) Kontakt auf. Das Zivilstandsamt gibt Ihnen gerne detaillierte Auskünfte zu den in Ihrem Fall beizubringenden Eheschliessungsdokumenten (Art. 64 ZStV), welche mittels Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens einzureichen sind.
Sobald alle Dokumente vorliegen, werden Sie zum persönlichen Termin auf das Zivilstandsamt eingeladen, um die im Hinblick auf die Eheschliessung erforderlichen Erklärungen abgeben zu können (Art. 65 ZStV). Bei dieser Gelegenheit werden wir Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung nach Eheschliessung beraten.
Für alle Beurkundungen auf dem Zivilstandsamt benötigen Sie auf jeden Fall einen Identitätsnachweis, also einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte.
Trauung - Frist
Die Trauung kann innerhalb von drei Monaten, nachdem Ihnen der positive Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde im Trauungslokal des von Ihnen gewählten Zivilstandskreis stattfinden (Artikel 101 Absatz 1 ZGB). Eine religiöse Eheschliessung darf vor der Ziviltrauung nicht durchgeführt werden (Art. 97 Abs. 3 ZGB).
Eine provisorische Terminreservation nimmt das Zivilstandsamt frühestens 12 Monate im Voraus entgegen.
Es besteht auch die Möglichkeit, in den Sommermonaten sich das Ja-Wort in einem der 5 auf Kantonsgebiet stehenden Schlössern zu geben. Näheres erfahren Sie unter der Rubrik Schlosstrauungen.