Leichenpass

Für den Transport einer verstorbenen Person von der Schweiz ins Ausland muss ein sogenannter Leichenpass ausgestellt werden. Dieser ermöglicht es, einen versiegelten Sarg ohne Grenzkontrolle durch Drittländer auf dem Luft- oder Landweg ins Bestimmungsland zu überführen. Für die Ausstellung der Leichenpässe sind im Kanton Solothurn die Zivilstandsämter zuständig.

Folgende Unterlagen sind zur Ausstellung eines Leichenpasses im Original dem Zivilstandsamt vorzulegen:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Freigabe zur Bestattung bei nicht natürlichen oder unklaren Todesfällen
  • Pass der verstorbenen Person
  • Ausländerausweis der verstorbenen Person (falls vorhanden)