Vollstreckungen

Die Oberämter vollstrecken rechtskräftige Verfügungen und Entscheide in Verwaltungssachen. So setzen sie beispielsweise die Durchführung einer Tankrevision oder die Entfernung einer nichtbewilligten Baute gemäss Verfügung des Kantons durch oder sie vollstrecken den Rückbau einer ohne Bewilligung erstellten Mauer gemäss Verfügung der Gemeinde.
Ausserdem sind die Oberämter die zuständigen Vollstreckungsbehörden gemäss Zivilprozessordnung. Grundlage für das Handeln der Oberämter ist in solchen Fällen ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts. Dabei kann es sich um Ausweisungen aus Wohn- oder Geschäftsräumen oder um die Herausgabe von Gegenständen handeln.
Das Oberamt koordiniert im Rahmen der Vollstreckungen die erforderlichen Arbeiten mit Unterstützung der Polizei und weiterer Behörden.