Änderungen rechtliche Grundlagen im Berufs- und Mittelschulbereich ab 1. August 2026

Überarbeitete Aufnahmebedingungen:

Bisher hatten die Schülerinnen und Schüler, welche die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule der Sekundarstufe II (Gymnasium, FMS, BM) nicht erfüllten, die Möglichkeit, ihre Aufnahmeprüfung durch eine Empfehlung ihrer bisherigen Schule zu ergänzen. Diese Empfehlung wurde mit 1 Punkt (empfohlen) oder 0 Punkten (nicht empfohlen) bewertet und in die Gesamtpunktzahl der Aufnahmeprüfung einbezogen. 

In den vergangenen Jahren ist dieses Instrument jedoch zunehmende kritisch beurteilt worden. Einerseits enthält die Empfehlung einen gewissen Widerspruch, da damit Schülerinnen und Schüler empfohlen werden, obwohl sie den erforderlichen Notendurchschnitt für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht erreichen. Andererseits benachteiligt das System jene, die keine Empfehlung vorlegen können – etwa aufgrund eines Zwischenjahrs – oder davon ausgeschlossen sind (z.B. bei der Aufnahmeprüfung zur BM 2). Vor allem aus Gründen der Chancengleichheit wird deshalb künftig bei den erwähnten Aufnahmeprüfungen auf die Empfehlung der bisherigen Schule verzichtet. 

Folgende Reglemente wurden angepasst:

Einführung Prüfungsgebühr

Am 17. Dezember 2024 hat der Regierungsrat im Rahmen des Massnahmenplans 2024 beschlossen, eine Prüfungsgebühr für die Abschlüsse des Gymnasiums, der Fachmittelschule (FMS) sowie der Fachmaturität Pädagogik einzuführen. Am 3. September 2025 hat der Kantonsrat die entsprechende Änderung des Gebührentarifs (GT) vom 8. März 2016 verabschiedet und die Höhe der Prüfungsgebühren auf 250 Franken für die gymnasiale Maturität, den Abschluss mit Fachmittelschulausweis sowie die Fachmaturität Pädagogik festgelegt. 

Die Erhebung der Prüfungsgebühr für die Abschlussklassen des Gymnasiums, der FMS und der Fachmaturität Pädagogik erforderte eine Anpassung folgender rechtlicher Grundlagen:

Das Verfahren orientiert sich an der bestehenden Praxis des Kantons Bern sowie des Bundes bei der Schweizerischen Maturitätsprüfung. So wird neu eine Anmeldepflicht für die Schülerinnen und Schüler für die Abschlussprüfungen eingeführt, während bislang die Schülerinnen und Schüler automatisch zu den Prüfungen aufgeboten worden waren. Mit der neu eingeführten Anmeldepflicht werden die Prüfungsplanung sowie der administrative Ablauf klarer strukturiert und effizienter gestalten. 

Die zukünftigen Versionen der geänderten rechtlichen Grundlagen sind in der bereinigten Gesetzessammlung Solothurn (BGS) bereits abrufbar. Sie erhalten per 1. August 2026 ihre Gültigkeit und gelten erstmals für das Schuljahr 2026/2027.

Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen